Blog von: Schneeglockchen


Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Häufig wird geschrieben, einen Anspruch auf "Hitzfrei" im Job gäbe es anders als an Schulen nicht, was sogar stimmt. Es stimmt insofern, weil bei "Hitzefrei" an Schulen die Außentemperatur der Maßstab ist und alle frei bekommen. Im Arbeitsschutzrecht ist aber nicht die Außentemperatur maßgeblich, sondern die jeweilige Arbeitsplatztemperatur entscheidet, ob man weiterarbeiten muss oder nicht. Hitzefrei für alle gibt es schon deswegen nicht, weil ja mancher im klimatisierten Büro arbeitet.

Aus der Aussage; ein "Hitzefrei" gäbe es im Arbeitsrecht nicht, wird dann irrigerweise aber der Schluss gezogen, man müsse bei jeder Temperatur weiterarbeiten. Das liest man sogar auf Seiten der Arbeitsschützer. Dort steht dann sinngemäß, der Arbeitgeber "könne" Maßnahmen zur Linderung der Hitze ergreifen (z.B. auf den Seiten des Hamburger Arbeitsschutzes). Das ist, um das hier mal ganz deutlich zu sagen, juristischer Blödsinn. Es würde nämlich - weiter so konsequent vorbei gedacht - bedeuten, dass man auch bei 80 Grad am Arbeitsplatz weiterarbeiten müsste. Natürlich darf jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen.

Falsch ist auch, wenn geschrieben wird, bei der Hitzerichtlinie ASR 6,1 handele es sich um eine "unverbindliche" Sollvorschrift. Sollvorschriften sind, wie der Name schon sagt, niemals unverbindlich, die Richtlinie ASR 6.1 erst recht nicht, da sie die Ausnahmen genau definiert. Unzutreffend ist auch, die Richtlinie betreffe nur die Hitze, die von Geräten erzeugt wird. Der durch die Richtlinie geschützten Gesundheit ist es egal, wodurch die Hitze erzeugt wird, ob durch Sommer, Computer, Dönerspieß oder Hochofen. Das bestätigen inzwischen mehrere rechtskräftige Urteile (s. dazu unten).

Es ist auch Unsinn, wenn geschrieben wird, das Bundesarbeitsgericht habe "festgestellt", es gäbe kein Hitzefrei (so zum Beispiel Wikipedia beim Stichwort "Hitzefrei", ein Beispiel für die sehr leider sehr unterschiedliche Qualität des Onlinelexikons). Lediglich der Urlaubsvertreter der Pressesprechers hat auf eine Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gesagt, es handele sich um eine Sollvorschrift und den Rat gegeben, etwas langsamer zu arbeiten, wenn es zu heiß ist. Das ist schon auf den ersten Blick etwas anderes als eine rechtkräftige Entscheidung des zuständigen Senates und sicher auch keine sehr weise Aktion gewesen.

Wenn Sie sachliche Informationen zum Thema "Arbeitsplatztemperatur", Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte suchen, dann sind Sie hier richtig.



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